Zeremonien Zauber
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für freie Trauungen mit Zeremonien-Zauber – Cornelia Geiger
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Cornelia Geiger („Traurednerin“) und ihren Auftraggebern („Kunden“) über die Durchführung freier Trauungszeremonien.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail) der Buchung durch die Traurednerin zustande. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
Die Traurednerin führt die freie Trauungszeremonie nach individueller Absprache mit dem Paar durch. Der genaue Ablauf, Ort und Zeitpunkt werden gemeinsam festgelegt.
Leistungsbestandteile sind insbesondere:
Vorbereitungsgespräche,
Konzept und Redeausarbeitung,
Durchführung der Trauungszeremonie.
Reisezeiten und Fahrtkosten sind – sofern nicht anders vereinbart – im vereinbarten Preis enthalten.
§ 4 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Honorar. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags fällig. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor der Trauung ohne Abzug zu zahlen.
§ 5 Stornierung und Ausfall
Bei Stornierung durch den Kunden fallen folgende Gebühren an:
bis 3 Monate vor dem vereinbarten Termin: 30 % des vereinbarten Honorars,
bis 1 Monat vor dem Termin: 70 % des vereinbarten Honorars,
bei späterer Absage oder Nichterscheinen: 100 %.
Sollte die Traurednerin aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt verhindert sein, wird sie sich bemühen, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
§ 6 Urheberrechte
Texte, Konzepte und Reden der Traurednerin sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
§ 7 Haftung
Die Haftung der Traurednerin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Memmingen.
